Der jüngste Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz hat eindrucksvoll gezeigt, wie wichtig es war, die Politiker an ihre Hausaufgaben zu erinnern. Innerhalb weniger Tage nach Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erarbeitete die Bundesregierung daraufhin einen Entwurf für ein verschärftes Klimaschutzgesetz. In dieser Woche hat nun der Umweltausschuss des Deutschen Bundestags die Umsetzung der Neufassung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie II (Renewable Energy Directive II – RED II) in deutsches Recht beschlossen und darüber hinaus das neue Gesetz zur Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) verabschiedet. Danach wird die Quote der erneuerbaren Kraftstoffe bis 2030 deutlich auf 25 statt wie bisher 22 Prozent heraufgeschraubt – ein klarer Anreiz für den forcierten Einsatz von Biokraftstoffen, wie BioCNG oder BioLNG.
„1000 Mal berührt. 1000 Mal ist nichts passiert. 1000 und eine Nacht und es hat Zoom gemacht“, mit diesem Song gelang Klaus Lage 1984 über Nacht der Durchbruch. Parallelen beim Durchbruch grüner Verbrenner nach der Verschärfung des Klimaschutzgesetzes mögen vielleicht etwas vermessen sein. Fakt ist jedoch: Endlich sind die Politiker dank der mahnenden Worte der Karlsruher Richter aus ihrem Dornröschenschlaf erwacht und erkennen, dass sämtliche Alternativen in punkto Antriebsformen und Kraftstoffe benötigt werden, um den Verkehrssektor zu defossilisieren. Sprich, sie haben nun endlich verstanden, dass nicht nur die Elektromobilität, sondern vor allem auch nachhaltige Kraftstoffe, wie BioCNG und BioLNG im Sinne einer umweltfreundlichen und durch Technologieoffenheit gekennzeichneten Mobilität eingesetzt werden müssen. Denn nur dann, wenn sämtliche Antriebsformen und Kraftstoffe genutzt werden, die zur Reduktion von Treibhausgasen in der Mobilität beitragen, kann ein bestmöglicher Wirkungsgrad für den Klimaschutz erzielt werden.
Für den CNG-Club hat die Erhöhung der THG-Quote bis zum Jahr 2030 von 22 auf 25 Prozent – sogar höher als von der EU vorgeschlagene 14 Prozent angesetzt – sowie die gleichzeitige Verstetigung des Hochlaufs vor 2030 Signalwirkung. So wird durch mehr Bio an der Tanke künftig auch immer mehr Autofahrern bewusstwerden, dass ihnen mit BioCNG angetriebene Verbrenner nicht nur die beste, schon heute vorhandene Technologie überhaupt zur Verfügung steht, sondern dass diese darüber hinaus umweltfreundlich, kostengünstig und verbraucherfreundlich ist. Vor allem aus Sicht des Verbraucherschutzes begrüßt der CNG-Club das jetzt nachgeschärfte Gesetz zur THG-Quote, da es eine langfristige Perspektive für die Kraftstoff-Versorgungs- und Investitonssicherheit mit BioCNG und BioLNG bietet. Auch die Anfang des Jahres beschlossene Befreiung von der CO2-Steuer für grüne Verbrenner ist ein absolut richtiger Schritt in die richtige Richtung. Weiter so!
Zur Person:
Miklós Graf Dezasse
Diplom-Ingenieur und Präsident CNG-Club e.V.