Gast-Pressemitteilung des CNG-Industriekreises: Richtungsweisende Entscheidung für mehr Klimaschutz im Verkehrsbereich

Bonn/München, den 21. Mai 2021 - Der Industriekreis CNG-Mobilität, eine Gruppe von Unternehmen und Verbänden aus der Automobil- und Energiewirtschaft, von Infrastrukturbetreibern und Anbietern erneuerbarer Kraftstoffe wie Biomethan, begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des Deutschen Bundestages zur Umsetzung der RED II und zur Verabschiedung des Gesetzes zur Treibhausgasminderungsquote. Mit dem Gesetz werden klare Vorgaben bis 2030 zur verstärkten Einführung und Nutzung von erneuerbaren gasförmigen und flüssigen Kraftstoffen im Verkehrsbereich gemacht. Damit können Treibhausgas-Minderungsziele im Verkehrsbereich zukünftig deutlich besser erreicht werden. Dies ist umso wichtiger, da gerade der Verkehrsbereich in der Zielerreichung hinterherhinkt. Im letzten Jahr hat es zwar einen Rückgang von Treibhausgasemissionen im Verkehr gegeben. Dies ist allerdings zum großen Teil auf einen Rückgang der Fahrleistung als Folge der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie zurückzuführen.

Das Ambitionsniveau im jetzt verabschiedeten Gesetz ist gegenüber dem ersten Entwurf des BMU auf nun 25 Prozent erneuerbare Kraftstoffe bis 2030 deutlich gestiegen. Auch sollen diese Vorgaben auf einem steileren Pfad erreicht werden. „Nachhaltige Kraftstoffe wie BioCNG und BioLNG werden jetzt deutlich früher gebraucht und in den Markt gebracht. Ein wichtiger Schritt für den Klimaschutz“, so Dr. Dietrich Gerstein, Leiter des IK CNG. Dies ist ein klares Signal, in fortschrittliche Biokraftstoffe und E-Fuels zu investieren. Insbesondere Biomethan, das mit großem Mengenpotenzial aus Reststoffen hergestellt werden kann, ist dabei ein sehr attraktiver Pfad. „Wir stehen für Technologieoffenheit und damit dafür, dass alle Antriebsformen und Kraftstoffe, die zur Reduktion von Treibhausgasen in der Mobilität beitragen, auch eingesetzt werden“, betont Gerstein.

Für Autos, Busse und Lkw mit Gasantrieb stellen 100 Prozent reststoffbasiertes Biomethan oder auch synthetisches Methan aus Power-to-Gas-Anlagen sowie jede beliebige Mischung mit fossilem Erdgas kein Hindernis dar. Für Fahrzeugmotoren ist es unerheblich, ob das Methan (CH4) aus fossilen oder erneuerbaren Quellen stammt. Damit steht eine Technologie zur Verfügung, die sofort und unmittelbar und zudem kostengünstig dazu beiträgt, Treibhausgase zu reduzieren, und so unmittelbar auf den Klimaschutz einzahlt.

Kritisch bleibt allerdings, dass erneuerbare gasförmige und flüssige Kraftstoffe zwar an der Tankstelle als erneuerbar anerkannt werden, nicht aber am Fahrzeug selbst. Am Auspuff werden erneuerbare gasförmige und flüssige Kraftstoffe bei der Berechnung von Treibhausgasemissionen wie fossile Kraftstoffe bewertet. Dies ist ein Fehler im Regelwerk, der künftig dazu führen könnte, dass diese Option, Treibhausgasemissionen zu vermeiden, nicht mehr genutzt werden kann und Klimaziele schwerer und nur mit höherem Aufwand zu erreichen sind. Der Industriekreis CNG setzt sich dafür ein, dass dies in der auf EU-Ebene anstehenden Überprüfung der Treibhausgas-Regulierung für Pkw und Lkw korrigiert wird.

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